Lösungen

 

Die Gesetzgeber haben in nationalen und internationalen Verordnungen und Gesetzen die Kreditinstitute verpflichtet "angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerische Handlungen..." einzuführen und auffällige Transaktionen aufzuspüren. Mit Umsetzung der EU-Verordnungen 2580/2001, 881/2002 sowie den entsprechenden nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten soll die Finanzierung, Planung und Durchführung von Terrorakten verhindert werden. Sanktionen richten sich gegen Personen, Gruppen und Organisationen. Sanktionslisten werden durch die EU, OFAC, Bank of England u.a. veröffentlicht und haben verpflichtenden Charakter. Es ist sicherzustellen, dass den sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen weder direkt noch indirekt Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.