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Die Richtlinie 2003/6/EG fordert von Wertpapierdienstleistungsunternehmen angemessene Kontrollen zum Aufdecken von Verstößen gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel. Auf Basis dieser Richtlinie und anderer gesetzlichen Vorgaben sind von der BaFin und SEC weitergehende Ausführungen wie Wohlverhaltensrichtlinie, Richtlinien für Compliance und Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte erlassen worden. Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gehalten, die in Gesetzen und Richtlinien benannten Kontrollen durchzuführen, Insiderhandel und Marktmissbrauch zeitnah aufzudecken und zu dokumentieren.