Die erzielten Gewinne von organisierter Kriminalität haben längst volkswirtschaftliche Dimensionen erreicht. Geldwäscheaktivitäten bilden hierfür die Basis. Illegal erwirtschaftete Finanzmittel werden in den legalen Geldkreislauf zurückgeführt – was letztendlich die Basis für weitere kriminelle oder terroristische Aktivitäten darstellt. Um organisierte Kriminalität in ihrer Gesamtheit langfristig effektiv zu bekämpfen bedarf es einer Aufdeckung und Unterbrechung dieses illegalen Finanzkreislaufes. Spätestens nach den Ereignissen des 11. Septembers wird diesen Aufgabe weltweit höchste Priorität zugemessen.
Internationale Initiativen (z.B. FATF und das Basler Committee on Banking Supervision) fordern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in praxistauglichen Verfahrensweisen zur Geldwäschebekämpfung, die kontinuierlich geprüft und an neue Phänomene angepasst werden müssen. Mit der 3.EU-Geldwäscherichtlinie werden insbesondere Kreditinstitute und Finanzdienstleister erhöhte Sorgfaltspflichten auferlegt, um Geldwäsche-Aktivitäten wirkungsvoll zu bekämpfen.